vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geschäftszweig des Arbeitgebers Was bewirkt einengende Präzisierung („d.h.“) des Konkurrenzverbots? Beispiel „Türsysteme und Übergänge für Schienenfahrzeuge“ - OGH 27.2.2020, 8 ObA 62/19d

63. LfgJuni 2021

51.1.2.Nr.16

§ 914 f ABGB
§ 36 Abs. 1 Z 2 AngG

1. Konkurrenzklauseln sind nach den Bestimmungen der §§ 914 f ABGB auszulegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!