51.1.2.Nr.10
§ 18 AngG
§ 26 Z 4 zweiter Fall AngG
§ 37 Abs. 1 und 2 AngG
§ 38 AngG
§ 26 ABGB
§ 1157 ABGB
§ 1304 ABGB
§ 1313a ABGB
1. Auch bei einvernehmlicher Auflösung kann sich der Arbeitgeber immer auf die vereinbarte Konkurrenzklausel berufen, ohne dass es einer Erklärung iSd § 37 Abs. 2 AngG bedarf.

