51.1.2.Nr.8
§ 36 AngG
§ 37 Abs. 2 zweiter Halbsatz AngG
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
1. Aus einem bei der Vertragsverfassung im Zusammenhang mit einer Konkurrenzklausel dem Dienstgeber unterlaufenen Schreibfehler - „wobei sich der DN vorbehält, … auf der Einhaltung der Konkurrenzklausel … zu bestehen“ -, lässt sich kein Vertragsanspruch des Dienstnehmers ableiten, auf der Einhaltung der Konkurrenzklausel (unter Fortzahlung der dem DN zuletzt zustehenden Bezüge) zu bestehen.

