51.1.2.Nr.5
§ 36 Z 3 AngG
§ 37 Abs. 1 AngG
§ 38 AngG
1. Endet das Arbeitsverhältnis durch unberechtigten Austritt, steht § 37 Abs. 1 AngG der Wirksamkeit einer vereinbarten Konkurrenzklausel nicht entgegen.
51.1.2.Nr.5
§ 36 Z 3 AngG
§ 37 Abs. 1 AngG
§ 38 AngG
1. Endet das Arbeitsverhältnis durch unberechtigten Austritt, steht § 37 Abs. 1 AngG der Wirksamkeit einer vereinbarten Konkurrenzklausel nicht entgegen.
