51.1.2.Nr.2
§ 37 Abs. 2 AngG
§ 914 ABGB
1. Ein zu Lasten des Arbeitnehmers vereinbartes Konkurrenzverbot „im Falle der Auflösung des Dienstverhältnisses durch ihn“ gilt auch für den Fall einer vom Arbeitnehmer verschuldeten Entlassung.
51.1.2.Nr.2
§ 37 Abs. 2 AngG
§ 914 ABGB
1. Ein zu Lasten des Arbeitnehmers vereinbartes Konkurrenzverbot „im Falle der Auflösung des Dienstverhältnisses durch ihn“ gilt auch für den Fall einer vom Arbeitnehmer verschuldeten Entlassung.
