51.1.1.Nr.11
§ 37 Abs. 2 AngG
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
§ 863 ABGB
1. Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage dar, wenn ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde.
51.1.1.Nr.11
§ 37 Abs. 2 AngG
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
§ 863 ABGB
1. Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage dar, wenn ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde.
