51.1.1.Nr.10
§ 36 Abs 1 Z 3 AngG
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
1. Im Zweifel hat jene Auslegung einer Vereinbarung den Vorzug, die eine wirksame und sinnvolle Anwendung der strittigen Bestimmung ermöglicht.
51.1.1.Nr.10
§ 36 Abs 1 Z 3 AngG
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
1. Im Zweifel hat jene Auslegung einer Vereinbarung den Vorzug, die eine wirksame und sinnvolle Anwendung der strittigen Bestimmung ermöglicht.
