51.1.1.Nr.7
§ 37 Abs. 2 AngG
§ 40 AngG
§ 2 ABGB
§ 879 Abs. 1 ABGB
1. Ein vereinbartes zweijähriges Konkurrenzverbot mit einer Entschädigung in Höhe der Hälfte des zuletzt bezogenen Entgelts, verstößt hinsichtlich sowohl der zu langen Dauer als auch der zu niedrigen Höhe der Karenzabgeltung gegen zwingende Bestimmungen des AngG (§§ 36 Abs. 1 Z 2, 37 Abs. 2).

