51.1.1.Nr.6
§ 36 Abs. 2 AngG
§ 2 Abs. 2 Z 9 AVRAG
§ 2c Abs. 2 AVRAG
1. Der Begriff Grundgehalt wird zwar im AngG nicht verwendet, ist aber dem österreichischen Recht nicht fremd, wie seine Erwähnung in den Dienstzettelbestimmungen zeigt („Grundgehalt“ und „weitere Entgeltbestandteile“).

