50.5.1.Nr.10
§ 696 ABGB
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
§ 3 Abs. 4 AVRAG
§ 5 Abs. 2 AVRAG
1. Eine aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffene abschließende Regelung über die gegenseitigen Ansprüche ist als Vergleich anzusehen, dessen Bereinigungswirkung sich im Zweifel auf alle aus diesem Dauerschuldverhältnis entstehenden oder damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten erstreckt.

