50.5.1.Nr.9
§ 1380 ABGB
§ 1431 ABGB
§ 11 Abs. 2 ASVG
§ 49 Abs. 1 ASVG
§ 58 Abs. 2 Satz 1 ASVG
§ 60 Abs. 1 ASVG
1. Die überwiegende Rechtsprechung billigt dem Vergleich Novationswirkung zu, unter anderem dann, wenn streitige oder zweifelhafte Rechte unter gegenseitigem Nachgeben neu festgelegt werden.

