50.5.1.Nr.8
§ 870 ABGB
§ 1385 ABGB
§ 18 BPG
1. Sind Pensionszuschüsse infolge Widerrufs strittig geworden, stellt eine umfassende Bereinigung durch Festlegung einer einmaligen Abfindungssumme durch wechselseitiges Nachgeben einen (außergerichtlichen) Vergleich dar.

