50.5.1.Nr.7
§ 870 ABGB
§ 1380 ABGB
§ 23 AngG
§ 29 AngG
1. Eine erst zwei Tage nach der Entlassung geschlossene Vereinbarung über die „Rücknahme der Entlassung unter gleichzeitiger Selbstkündigung“ ist ein Vergleich, wenn mit ihr durch Bezahlung einer reduzierten Abfertigung die Entlassungsfolgen gemildert und gleichzeitig das Risiko eines Prozesses vermieden werden soll.

