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Einigung 2 Tage nach Entlassung auf Selbstkündigung und reduzierte Abfertigung - OGH 27.9.2006, 9 ObA 97/06i

20. LfgFebruar 2007

50.5.1.Nr.7

§ 870 ABGB
§ 1380 ABGB
§ 23 AngG
§ 29 AngG

1. Eine erst zwei Tage nach der Entlassung geschlossene Vereinbarung über die „Rücknahme der Entlassung unter gleichzeitiger Selbstkündigung“ ist ein Vergleich, wenn mit ihr durch Bezahlung einer reduzierten Abfertigung die Entlassungsfolgen gemildert und gleichzeitig das Risiko eines Prozesses vermieden werden soll.

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