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Nichtigkeit wegen grober Unverhältnismäßigkeit - OGH 24.10.2005, 9 ObA 136/05y

17. LfgFebruar 2006

50.5.1.Nr.6

§ 879 Abs. 1 ABGB
§ 1336 Abs. 1 und 2 ABGB

1. Ein anlässlich einer (verzögerten) Rückgabe der Dienstwohnung abgeschlossener Vergleich über den Verzicht beider Seiten auf wechselseitige Ansprüche kann wegen grober Äquivalenzstörung gemäß § 879 Abs. 1 ABGB nichtig sein.

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