50.5.1.Nr.5
§ 35 EO
§ 60 Abs. 1 ASVG
§ 78 Abs. 1 EStG
1. Bei Bruttovergleichen ist die Exekution auf Antrag hinsichtlich des gesamten Bruttobetrages zu bewilligen, wobei der Verpflichtete sein Abzugsrecht nach dem ASVG- bzw. die lohnsteuerliche Einbehaltungspflicht mit Klage nach § 35 EO geltend machen kann.

