50.5.1.Nr.4
§ 152 ABGB
1. Ist die Entschuldigung eines Arbeitskollegen Voraussetzung für das Wirksamwerden eines Vergleichs, genügt der Zugang des Entschuldigungsschreibens an den Prozessvertreter im Hinblick auf dessen Vollmacht.
50.5.1.Nr.4
§ 152 ABGB
1. Ist die Entschuldigung eines Arbeitskollegen Voraussetzung für das Wirksamwerden eines Vergleichs, genügt der Zugang des Entschuldigungsschreibens an den Prozessvertreter im Hinblick auf dessen Vollmacht.
