50.5.1.Nr.3
§ 870 ABGB
§ 871 ABGB
§ 1380 ABGB
§ 1385 ABGB
1. War zwischen den Parteien die Frage des aufrechten Bestandes von Pensionsansprüchen strittig, ist der vertragliche Verzicht auf weitere Ansprüche aus der Pensionszusage gegen Gewährung eines Abfindungsbetrages ein außergerichtlicher Vergleich iSd § 1380 ABGB.

