50.5.1.Nr.2
§ 879 ABGB
§ 1380 ABGB
§ 1385 ABGB
§ 539 ASVG
1. Wurden durch wechselseitiges Nachgeben im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die strittigen Ansprüche in Form einer umfassenden Bereinigung durch Festlegung einer Pauschalsumme abgeklärt, handelt es sich rechtlich um einen Vergleich.

