50.5.1.Nr.1
§ 1380 ABGB
§ 1385 ABGB
§ 1387 ABGB
1. Die Auslegung, wonach eine Generalbereinigungsklausel im Zuge einer einvernehmlichen Beendigung der im Vergleich ausdrücklich als „Werkvertragsverhältnis“ bezeichneten Vertragsbeziehung auch arbeitsrechtliche Ansprüche für den Fall erfasst, dass dieses Verhältnis ein Arbeitsverhältnis sein sollte, ist keineswegs unvertretbar.

