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Unterlassungsgebot - Sämtliches Verhalten, welches Pkt. 5 des Vergleichs widerspricht Wohlverhaltenspflichten ausreichend konkretisiert? - OGH 23.10.2025, 9 ObA 70/25x

77. LfgFebruar 2026

50.4.2.Nr.5

§ 7 Abs. 1 EO
§ 355 EO
§ 502 Abs. 1 ZPO

1. Einem Unterlassungsbegehren kann eine allgemeinere Fassung gegeben werden, um Umgehungen zu vermeiden.

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