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Erfasst auch Sondervergütung bzw. Bonus Überstundenansprüche? - OGH 23.3.2010, 8 ObA 7/10b

30. LfgJuni 2010

50.4.2.Nr.1

§ 870 ABGB
§ 871 ABGB
§ 1380 ABGB
§ 10 Abs. 1 AZG

1. Treffen die Arbeitsvertragsparteien vor dem Hintergrund strittiger offener Überstundenentgelte Vereinbarungen über konkrete Pauschalbeträge, mit denen für die Vergangenheit Überstunden abgegolten werden sollen, liegt darin ein wirksamer Vergleich nach § 1380 ABGB.

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