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Kürzung Firmenpension Schlüssiger Verzicht? - OGH 22.7.2010, 8 ObA 10/10v

31. LfgOktober 2010

50.3.2.Nr.2

§ 863 ABGB

1. Bei der Beurteilung, ob ein Dienstnehmer auf einen Anspruch stillschweigend verzichtet hat, ist grundsätzlich ein besonders strenger Maßstab anzulegen.

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