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Volle (bloße) Anspruchsbefriedigung - OGH 13.3.2002, 9 ObA 15/02z

6. LfgJuli 2002

50.3.2.Nr.1

§ 863 ABGB
§ 1426 ABGB
§ 1444 ABGB

1. Eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses bei Übernahme der Arbeitspapiere unterfertigte Bestätigung und Erklärung, „hinsichtlich sämtlicher entgeltrechtlicher Ansprüche aus dem Dienstverhältnis sowie aus dessen Beendigung voll befriedigt worden“ zu sein, ist eine bloße Wissenserklärung und damit nur eine Quittung und kein Verzicht.

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