50.2.1.Nr.1
§ 863 ABGB
§ 1444 ABGB
1. Bei unwirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Fortsetzungsanspruch nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.
50.2.1.Nr.1
§ 863 ABGB
§ 1444 ABGB
1. Bei unwirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Fortsetzungsanspruch nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.
