50.1.1.Nr.1
§ 879 ABGB
§ 1444 ABGB
§ 39 Abs. 1 AngG
1. Nach stRsp ist ein Verzicht auf unabdingbare Ansprüche eines Dienstnehmers unwirksam, solange sich dieser in der typischen Unterlegenheitsposition des Arbeitnehmers befindet („Drucktheorie“).

