49.9.2.Nr.3
§ 23 Abs. 4 AngG
§ 34 AngG
§ 1162d ABGB
§ 3 Abs. 2 ArbVG
1. Kollektivvertragliche oder einzelvertragliche Ausschlussfristen, die eine Verkürzung der Verjährungsfrist auch für nach dem Gesetz unabdingbare Ansprüche vorsehen, sind nach stRsp zulässig, sofern dadurch die Rechtsverfolgung nicht übermäßig erschwert wird.

