49.9.1.Nr.6
§ 1157 ABGB
§ 1486 ABGB
§ 15 AngG
§ 15 IT-KollV
1. Der Anspruch auf Einreihung in eine bestimmte (höhere) Vorrückungsstufe laut IT-KV entsteht nicht erst durch ein vom Dienstnehmer auszuübendes Gestaltungsrecht.
49.9.1.Nr.6
§ 1157 ABGB
§ 1486 ABGB
§ 15 AngG
§ 15 IT-KollV
1. Der Anspruch auf Einreihung in eine bestimmte (höhere) Vorrückungsstufe laut IT-KV entsteht nicht erst durch ein vom Dienstnehmer auszuübendes Gestaltungsrecht.
