49.9.1.Nr.4
§ 879 Abs. 1 ABGB
§ 1502 ABGB
§ 26 Abs. 1 AZG
1. Verfallsfristen können auch in Arbeitsverträgen oder freien Dienstverträgen festgelegt werden.
49.9.1.Nr.4
§ 879 Abs. 1 ABGB
§ 1502 ABGB
§ 26 Abs. 1 AZG
1. Verfallsfristen können auch in Arbeitsverträgen oder freien Dienstverträgen festgelegt werden.
