49.9.1.Nr.1
§ 879 Abs. 1 ABGB
1. Die einzelvertragliche Vereinbarung einer Präklusivfrist für Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag ist zulässig.
49.9.1.Nr.1
§ 879 Abs. 1 ABGB
1. Die einzelvertragliche Vereinbarung einer Präklusivfrist für Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag ist zulässig.
