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Unwirksame Auflösung durch Erben, ein halbes Jahr Zuwarten - OGH 30.5.2005, 8 ObA 25/05t

16. LfgOktober 2005

49.5.2.Nr.8

§ 1158 Abs. 4 ABGB

1. Waren die Erben eines Arbeitgebers bei Abgabe ihrer Auflösungserklärung noch nicht zur Vertretung der Verlassenschaft berechtigt, ist die Auflösung unwirksam.

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