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Endigungsmitteilung und langes Zuwarten mit Einwand der Behinderteneigenschaft - OGH 19.6.2006, 8 ObA 48/06a

20. LfgFebruar 2007

49.5.2.Nr.9

§ 8 BEinstG
§ 8a BEinstG
§ 26 Abs. 9 NÖ VBG

1. Eine allgemeine Pflicht des Dienstgebers zur Einziehung weitgehender Erkundigungen über die Eigenschaft als begünstigter Behinderter besteht nicht, während der Dienstnehmer die ihm bekannte Eigenschaft als begünstigter Behinderter dem Dienstgeber mitteilen muss.

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