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Nicht gehörige Verfahrensfortsetzung nach Ruhen - OGH 26.5.2004, 9 ObA 145/03v

13. LfgOktober 2004

49.5.2.Nr.6

§ 1497 ABGB

1. Der Arbeitnehmer kann bei unwirksamer Beendigung des vertraglich kündigungsgeschützten Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber seinen Fortsetzungsanspruch (hier: durch Einklagen aushaftender Entgelte aus der Zeit nach der ausgesprochenen Entlassung) nicht zeitlich unbegrenzt geltend machen, weil dies dem Klarstellungsinteresse des Arbeitgebers am Bestand oder Nichtbestand des Arbeitsverhältnisses widerspricht.

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