49.5.2.Nr.3
§ 105 Abs. 4 ArbVG
1. Nach stRsp kann der Arbeitnehmer bei unwirksamer Kündigung seinen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht unbefristet geltend machen.
49.5.2.Nr.3
§ 105 Abs. 4 ArbVG
1. Nach stRsp kann der Arbeitnehmer bei unwirksamer Kündigung seinen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht unbefristet geltend machen.
