49.5.2.Nr.2
§ 45a Abs. 5 AMFG
1. Auch bei Unwirksamkeit der Kündigung infolge Verletzung des Frühwarnsystems kann der Fortsetzungsanspruch nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.
49.5.2.Nr.2
§ 45a Abs. 5 AMFG
1. Auch bei Unwirksamkeit der Kündigung infolge Verletzung des Frühwarnsystems kann der Fortsetzungsanspruch nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.
