49.5.2.Nr.1
§ 863 ABGB
1. Nach ständiger OGH-Rechtsprechung kann bei unwirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Fortsetzungsanspruch nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.
49.5.2.Nr.1
§ 863 ABGB
1. Nach ständiger OGH-Rechtsprechung kann bei unwirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Fortsetzungsanspruch nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.
