49.5.1.Nr.4
§ 1 Abs. 2 Z 1 AVRAG
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 1 Abs. 4 Wr. ZuweisungsG
§ 4 Wr. ZuweisungsG
1. Es entspricht der allgemeinen Judikatur, dass den Arbeitnehmer, will er ein Arbeitsverhältnis zum Betriebsnachfolger, insoweit eine „Aufgriffsobliegenheit“ trifft.

