49.5.1.Nr.3
§ 1151 ABGB
§ 3 Abs. 1 AVRAG
1. Arbeiten Zeitungskolporteure auf Grund eines neuen Vertrages zwar beim Betriebsnachfolger, klagen sie aber den Betriebsvorgänger, der ihre (strittig ob freie oder echte) Dienstverhältnisse aus Anlass des Überganges gekündigt hatte, auf bloße Beendigungsansprüche (Abfertigung, Urlaubsersatzleistung), legen sie ihrem Begehren ohnehin die vom Arbeitgeber ausgesprochenen Aufkündigungen ihrer Arbeitsverhältnisse zugrunde.

