49.5.1.Nr.2
§ 3 Abs. 1 und 3 AVRAG
§ 879 ABGB
§ 105 ArbVG
RL 77/187/EWG (nunmehr 2000/23/EG )
1. Nach stRSp sind Kündigungen, die nur wegen des Betriebsüberganges erfolgen, gemäß § 879 ABGB unwirksam.
49.5.1.Nr.2
§ 3 Abs. 1 und 3 AVRAG
§ 879 ABGB
§ 105 ArbVG
RL 77/187/EWG (nunmehr 2000/23/EG )
1. Nach stRSp sind Kündigungen, die nur wegen des Betriebsüberganges erfolgen, gemäß § 879 ABGB unwirksam.
