49.5.1.Nr.1
§ 3 Abs. 1, 3 AVRAG
1. Im Falle unwirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der - weitere Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers voraussetzende - Fortsetzungsanspruch nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.
49.5.1.Nr.1
§ 3 Abs. 1, 3 AVRAG
1. Im Falle unwirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der - weitere Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers voraussetzende - Fortsetzungsanspruch nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.
