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Beginn 3-Jahresfrist Regressansprüche - Regress eines Haftpflichtversicherers - OGH 19.03.2013, 9 ObA 107/12v

39. LfgJuni 2013

49.3.5.Nr.3

§ 1313 Satz 2 ABGB
§ 1489 ABGB
§ 67 VersVG

1. Voraussetzung für das Entstehen des Regressanspruchs des Geschäftsherrn gemäß § 1313 Satz 2 ABGB ist nicht der Schadenseintritt oder die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, sondern die Zahlung des Regressberechtigten an den Dritten (auch ohne Solidarschuld).

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