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Rechnungslegung und Buchauszug zur Durchsetzung von Provisionen - OGH 26.4.2011, 8 ObA 22/11k

34. LfgOktober 2011

49.3.5.Nr.2

§ 14 Abs. 1 HVertrG
§ 16 Abs. 1 HVertrG
§ 18 Abs. 1 und 2 HVertrG
§ 10 Abs. 5 AngG
§ 14 Abs. 2 AngG

1. Allgemein beginnt die Verjährung mit jenem Zeitpunkt, in dem das Recht erstmals hätte ausgeübt werden können.

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