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Lange Frist nur für Ruhegenussanspruch, nicht auch für laufende Raten - OGH 22.2.2011, 8 ObA 21/10m

33. LfgJuni 2011

49.3.5.Nr.1

§ 1478 ABGB
§ 1480 Satz 1 ABGB
§ 1489 ABGB

1. Die Ruhegenüsse der dem BThPG unterliegenden Dienstnehmer beruhen auf Privatrecht; sie unterliegen hinsichtlich ihrer Verjährung grundsätzlich den Regelungen des ABGB.

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