49.3.4.Nr.12
§ 7 Abs. 2 BPG idF vor BGBl I 2018/54
§ 1295 ABGB
§ 1489 ABGB
1. Der Arbeitgeber ist gegenüber Arbeitnehmern iZm Vorschlägen, die auf seine Befreiung von weiteren direkten Leistungsverpflichtungen aus einer Pensionsvereinbarung hinauslaufen, zur umfassenden Aufklärung verpflichtet.

