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Firmenpensionen - Aufklärungsmangel Übertragung direkter Leistungszusage in Pensionskasse Wann Kenntnis von Schaden und Schädiger? - OGH 23.2.2021, 8 ObA 124/20y

64. LfgOktober 2021

49.3.4.Nr.11

§ 1487 ABGB
§ 1489 ABGB
§ 2 BPG
§ 3 BPG

1. Für Schadenersatzansprüche ist die dreijährige Verjährungsfrist des § 1489 ABGB einschlägig.

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