49.3.4.Nr.8
§ 1157 ABGB
§ 1295 ABGB
§ 1489 ABGB
§ 18 AngG
1. Wurde vom Arbeitgeber anlässlich der Übertrittsentscheidung von einer direkten Pensionszusage in ein beitragsorientiertes Pensionskassenmodell der Eindruck vermittelt, dass dieses Modell mit Chancen verbunden sei, die Pensionshöhe nach der bisherigen Regelung aber jedenfalls erhalten bleibe, ist dem Arbeitgeber vorzuwerfen, dem Arbeitnehmer keine ausreichend ausgewogenen Informationen zum Kapitalmarktrisiko und den daraus resultierenden möglichen Pensionsverlusten erteilt zu haben.

