49.3.4.Nr.7
§ 1489 Satz 2 zweiter Fall ABGB
§ 3 Abs. 2 AuslBG
§ 68 Abs. 1 ASVG
§ 114 ASVG
§ 153c StGB
1. Bei illegaler Ausländerbeschäftigung und bewusstem Nichtbieten einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung bedarf es weder zur Frage einer Nichtdifferenzierung zwischen zu geringer und gänzlich unterbliebener Anmeldung noch zur dreißigjährigen Verjährungsfrist nach § 1489 Satz 2 zweiter Fall einer Stellungnahme, trifft doch selbst bei nicht eingetretener Verjährung den Arbeitnehmer auch eine Schadensminderungs- bzw. Schadensabwehrpflicht.

