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Haftung von GmbH-Geschäftsführern: Beginn der 5-Jahresfrist? - OGH 27.9.2006, 9 ObA 148/05p

20. LfgFebruar 2007

49.3.4.Nr.2

§ 25 Abs. 2 und 6 GmbHG
§ 35 Abs. 1 Z 1 GmbHG
§ 84 Abs. 6 AktG
§ 1489 ABGB

1. Wie zu § 84 Abs. 6 AktG muss zum Beginn der Verjährungsfrist von fünf Jahren für Ersatzansprüche der Gesellschaft aus Obliegenheitsverletzungen ihrer Verwaltungsorgane auf § 1489 ABGB zurückgegriffen werden.

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