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Nicht gewährte Überstunden-Zeitausgleiche: Fristbeginn - OGH 17.3.2004, 9 ObA 114/03k

13. LfgOktober 2004

49.3.3.Nr.4

§ 19f Abs. 2 AZG
§ 1486 Z 5 ABGB

1. Die mit der Einfügung des § 19f Abs. 2 AZG angeordnete „Rückumwandlung“ des angesammelten Zeitguthabens in eine fällige Geldforderung muss zwangsläufig unmittelbare Auswirkungen auf den Beginn der Verjährungsfrist haben.

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