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Für nicht gewährte Ersatzruhe - OGH 18.12.2003, 8 ObA 106/03a

12. LfgJuni 2004

49.3.3.Nr.3

§ 6 ARG
§ 1501 ABGB

1. Auf den Ersatzanspruch nach § 6 ARG sind nicht die kollektivvertraglichen Verfallsklauseln, sondern die allgemeinen Verjährungsregeln anzuwenden.

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