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Jubiläumsgeld Vertragsbedienstete - OGH 29.4.2021, 9 ObA 42/21y

65. LfgFebruar 2022

49.3.2.Nr.13

§ 42 Satz 1 NÖ LVBG iVm
§ 54 Abs. 2 und 3 NÖ LVBG
§ 1486 Z 5 ABGB

1. Nach § 42 S 1 NÖ LVBG verjährt der Anspruch auf Geldleistungen, wenn er nicht innerhalb von drei Jahren gerichtlich geltend gemacht wird, nachdem die anspruchsbegründende Leistung erbracht worden oder der anspruchsbegründende Aufwand entstanden war.

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